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SABRINA WURM - Kreativquartier 360
UID: ATU80352119
Dorf 23e
6260 Bruck am Ziller
Telefon: +43 5285 21500
E-Mail: hello@kreativquartier.at


1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Firma SABRINA WURM - Kreativquartier 360 (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Geschäfte und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


1.6 Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

1.7 Die Agentur kann Kunden oder Einzelaufträge ablehnen: wenn Interessenskollisionen mit anderen Kunden bestehen oder zu befürchten sind; wenn ausschließlich Vorstellungen des Kunden rabattwirksam gemittelt werden sollen; wenn kein Vertrauensverhältnis mit dem Kunden besteht oder aufgebaut werden kann.


2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.


3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Grundsätzlich sind alle Präsentationen, zu denen ein Auftraggeber eingeladen hat, kostenpflichtig. Die Kosten können entweder pauschal durch die Vereinbarung anlässlich der Einladung zur Präsentation abgegolten werden oder sie werden in Form einer Faktura erstellt. Diese beinhaltet sämtliche Eigen- und Fremdkosten zzgl. allfälliger Aufschläge auf Fremdkosten und USt.

3.4 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.6 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.7 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.9 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

3.10 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, gegen einen von der Agentur festzusetzenden Preis die Entwürfe einschließlich der dazugehörenden Rechte zu erwerben.

3.11 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.


4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefing Protokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Layouts, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Sollte eine Leistung dadurch nicht zustande kommen, da der Auftraggeber die von ihm beizustellenden Unterlagen nicht zeitgerecht spätestens jedoch binnen einem Monat oder eine ausdrücklich vereinbarten längeren Frist beibringt, so gilt eine 15%ige Ausfallgebühr, berechnet vom Auftragsvolumen, als vereinbart. Auch für späteres Abgehen von den ursprünglichen Vereinbarungen ist die Schriftform zwingend erforderlich.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

4.5 Möglicher Leistungsumfang:

a.) Kommunikationsberatung
Die Beratung umfasst alle Marketing- (Online & Offline), Kommunikations- und Werbekonzeptionen einschließlich Budgetierung und Etatverwaltung. Dazu zählen u.a. die Erstellung des geeigneten Media-Mixes samt Media-Selektion, die Gestaltung, Kreation und Herstellung von Werbemitteln (On- & Offline) auch unter Beiziehung von professionellen Werbegestaltern und Grafikern, sowie die Überwachung und Kontrolle aller Werbemaßnahmen. Dies gilt gleicherweise für Media-Werbung und Sales Promotions am POS. Weiterreichende Marketing-Agenden sind Vorschläge zur Weiterentwicklung von Produktion, Sortimentsgestaltung und Dienstleistungen, imagebildende Gesamtkonzepte wie Public Relations und Corporate Identity inkl. Gestaltung von Geschäftsdrucksorten und der innerbetrieblichen Werbung, sowie für Markt- und Verhaltensforschung in Zusammenarbeit mit professionellen Marktforschern. Der Auftraggeber übernimmt das Werberisiko und hat alle Maßnahmen vor Durchführung zu genehmigen. 
Werbemittel werden zum geplanten und vereinbarten Zeitpunkt über die geplanten Medien zur definierten Zielgruppe gebracht. Ergänzend zur Werbeberatung werden Streupläne (Mediapläne) vorgelegt, die Medien qualitativ und quantitativ beurteilt, sowie der termingerechte und werbefachlich einwandfreie Einsatz der Werbemittel im jeweiligen Werbeträger kontrolliert. Auftragsvergabe an Medien und Professionisten, Prüfung der Eingangsrechnungen und der Belege, Wahrung aller Interessen und Vorteile des Werbungstreibenden bei den Medien, sowie eine detaillierte Abrechnung aller Werbemaßnahmen sind selbstverständlich.
b.) Textierung und Layout:
Werbetexte werden für alle Werbebereiche vom Auftraggeber geliefert. Für Mailings, Inserate, Plakate, Prospekte und Kataloge wird gleichzeitig ein Layout geliefert, sofern Texte nicht in bestehende oder vom Kunden vorgegebene Layouts (Sendezeiten) eingepasst werden. Die Beachtung von UWG und Copyrights gelten als vereinbart, nachträgliche Änderungen durch den Kunden gehen auf dessen eigene Verantwortung. Übernimmt die Agentur auch die Umsetzung der oben genannten Leistungen, können Änderungen von genehmigten Texten und Layouts bis 8 Werktage vor Anzeigenschluß oder Druckbeginn berücksichtigt werden. Alle Kosten der Vorarbeiten (Satz, Fotos, Repros, Studio ...) werden dem Kunden angelastet.

4.6 Wartung Grundsätzlich sind seitens der Agentur keine Wartungsarbeiten betreffend der von ihr erbrachten Leistungen vorgesehen. Diese müssen gesondert vereinbart werden.


5. Domainregistrierungen & Hosting


5.1 Domainregistrierung Soweit die Leistungen der Agentur die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. Die Domains werden von den Vergabestellen nach dem Prioritätsprinzip vergeben und daher kann die Agentur keine tatsächliche Garantie zur Verfügbarkeit einer Domain geben. Weiters wird festgehalten dass es bei der Domain-Registrierung technische Gebrechen geben und der Erfolg einer Registrierung von nicht beeinflussbaren Faktoren außerhalb des Einflussbereiches der Agentur abhängen kann. Die Agentur schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg.

5.2 Hosting Soweit die Leistungen der Agentur das Hosting von Webseiten, Programmen oder Daten beinhalten, schuldet die Agentur keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit. Die Agentur betreibt keine eigenen Server sondern mietet Speicherplatz und Betreuungsleistungen bei Dritten an. Daher kann nicht garantiert werden, dass eine Webseite ständig erreichbar ist und leistet daher keine Gewähr, für den Fall, dass es serverseitig zu gänzlichen oder temporären Ausfällen kommt. Die Agentur haftet daher auch nicht für darauf resultierende Schäden und Datenverlusten. Die Haftung für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz, wird einvernehmlich ausgeschlossen.

5.3 E-Mail
Der Kunde hat die Zugänge zu seinem persönlichen elektronischen Postfach (E -Mail) regelmässig zu kontrollieren und deren Daten zu sichern. Die Agentur bietet kein Datenbackup von Email Accounts und deren Inhalte an. Die Agentur haftet nicht für etwaigen Datenverlust. Der Agentur ist es erlaubt zum Zwecke der Fehlersuche, zur Funktionskontrolle oder zum Schutz des Systems Emailzugänge und Accounts einzusehen und gegebenenfalls bei Gefahr (z.B. Spam-Attacken oder ähnliches) unverzüglich zu sperren. Das Versenden von Werbe-E-Mails oder unerwünschten Massenmails (Spamming, Mail Bombing) über Webserver der Agentur bzw. deren angemieteten Serverstruktur durch den Vertragspartner an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmaß, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. 
Die Agentur behält sich bei bekannt werden vor, das Zugangskonto des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren.


6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.


7. Termine

7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend und entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Liefertermin verlängert sich auch für den Fall, dass eine vereinbarte Teilzahlung nach Auftragsbestätigung nicht fristgerecht erfolgt um genau jene Anzahl an Tagen, um welche die Gutschrift am Geschäftskonto der Agentur verspätet erfolgt.

7.3 Weiters kommt es zu einem Lieferverzug, wenn der Auftraggeber während der Werkherstellung beizubringende Unterlagen nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stellt. Auch hier verlängert sich die Lieferfrist um jene Anzahl von Tagen, um welche sich die Bestellung der Unterlagen verzögert hat. Sollte aufgrund von Verzögerungen, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, die Einhaltung des Liefertermins durch nicht möglich sein, da zum Beispiel andere Aufträge fristgerecht beendet werden müssen, so wird der Auftraggeber binnen sieben Tagen ab Wegfall der Kundensäumigkeit über den neuen Fertigstellungstermin benachrichtigt.


7.4 Ein Rücktrittsrecht aus dieser Verzögerung erwächst dem Auftraggeber nicht. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass nach Auftragserteilung seitens des Auftraggebers noch Zusatzwünsche zum Leistungsumfang dazukommen.

7.5 Befindet sich die Agentur ohne Begründung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


8. Vorzeitige Auflösung / Kündigung

8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  • c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.3 Kündigung eines laufenden Webhosting- & oder Domain-Vertrages Eine registrierte Domain oder ein angemieteter Webserver verlängert sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr ohne dass es dafür eine gesonderte Mitteilung bedarf (auto-renew). Der Kunde erhält bei der Rechnungslegung einer Domain und dessen Webhosting mitgeteilt, wann sich die Domain bzw., das Webhosting Paket automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Um eine automatische Verlängerung mit einhergehender Zahlungsverpflichtung des Kunden zu unterbinden, muss der Kunde binnen einer Frist von 6 Wochen vor der jeweiligen Verlängerung die Agentur schriftlich mitteilen, dass die Domain bzw. der Webserver zu kündigen bzw. zu löschen ist. Bei Zahlungsverzug der jährlichen Abrechnung ist die Agentur nach einmaliger schriftlicher Androhung berechtigt die Domain und den Webserver bzw. dessen Daten zu löschen. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche und verzichtet hiermit auch auf sämtliche wie immer geartete Ansprüche gegen die Agentur. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass eine gelöschte Domain jederzeit von einem Dritten in Anspruch genommen werden und sohin für den Kunden verloren gehen kann.



9. Honorar

9.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Es werden Pauschalhonorare oder Stundensätze vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

9.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung & Marktkommunikation bzw. Unternehmensberatung & Informationstechnologie herausgegebenen Honorarrichtlinien. Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

9.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

9.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags-Überschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

9.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9.6 Im Falle von Fremdkosten gebührt für die Überwachung und Kontrolle ein Zuschlag von 17,65% auf den Auftrags-Nettowert. In der Werbungsmittlung bei den klassischen Medien (TV, Film, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Plakate) wird dem Werbungstreibenden (Kunden) kein Honorar verrechnet, sofern die Abrechnung mit dem Medium durch die Agentur erfolgt und ein Mindestauftragsnetto für von der Agentur gestaltete Einschaltungen vorliegt. Für erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats.


10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe, mindestens jedoch 8% über den Soll-Zinssatz der Hausbank, kontokorrent ab Fakturadatum. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 



11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

11.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und sind vielmehr unverzüglich - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückgegeben. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich bzw. dem Heimatland des Auftraggebers nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

11.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen nach der Rechnungsstellung, jedoch spätestens 10 Tage nach dem letzten Mahnschreiben von jährlich wiederholenden Leistungen bzw. wiederkehrenden Abo-Modellen, z.B. Webhosting Miete, Domainhosting, udgl., ist die Agentur berechtigt die Zugänge zu den Services (z.B. Webhosting, Emailhosting,…) ohne Vorankündigung zu sperren und zu deaktivieren. Eine Kostenpflichtige Wiederaktivierung der Dienste wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.3 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

11.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 17,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

11.5 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

11.6 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

11.7 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.


11.8 Alle vom Auftraggeber geäußerten Wünsche, Gedanken und Anregungen und dgl. haben keinen Einfluss auf die Honorarberechnung und begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers an den urheberrechtlich geschützten Leistungen.


12. Kennzeichnung

12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen inklusive Internetauftritten & New Media Produkten auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Die Agentur hat das Recht, die erbrachten Leistungen zu signieren (inklusive Link) sowie die Arbeiten uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (inklusive Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.

12.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


13. Gewährleistung

13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von drei Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

13.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung und deren Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit vor Veröffentlichung und oder Freischaltung durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Hier haftet der Auftraggeber, dass die zur Bearbeitung und Nutzung übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet werden dürfen.
Die Agentur ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigestellten Vorlagen wie Texte, Logos, Fotos, usw. zu verwenden oder abzuändern. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen.

13.4 Soweit die Leistungen der Agentur die Erstellung von Webanwendungen (Webseiten, usw.) beinhaltet, leistet die Agentur keine Gewähr dafür, dass die Darstellung von Webseiten bei allen Browsern, speziell bei zukünftigen Version Updates (Browserupdates), Betriebssystemen und Geräten funktioniert und in derselben Qualität erfolgt. Diesbezügliche Funktionsprobleme bzw. Unterschiede bei der Ausgabe, stellen jedenfalls keinen Mangel dar. Darüber hinaus übernimmt die Agentur keine Gewähr dahingehend, dass aus den durch den Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können.


13.5 Für technische Gebrechen, welche außerhalb des Einflussgebietes der Agentur liegen, wird keine Gewähr geleistet. Dieses Risiko trägt der Auftraggeber alleine.

13.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.


14. Haftung und Produkthaftung

14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

14.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

14.3 Der Auftraggeber wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme, einen Internetauftritt oder eine Auftragsleistung (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet vor Freigabe des Werkes (z.B. der Webseite) sich zu versichern dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Unter anderem auch ob die Richtlinien der DSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung – Gültig ab dem 25.05.2018) sowie die für Vermieter und Hotels ab 01.07.2018 gültigen EU-Pauschalreiserichtlinie eingehalten sind. Die Agentur trifft wie bereits ausgeführt, keine wie immer geartete Haftung, Prüf- und Warenpflicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen bzw. auf für den Auftraggeber hergestellten Werken.

14.4 Der Auftraggeber ist Betreiber seiner Webseiten und ist für sämtliche Inhalte, Newsletter, etc. selbst verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine gesetz- oder sittenwidrigen Inhalte zu veröffentlichen und zu verbreiten.

14.5 Der Auftraggeber hält die Agentur vollkommen Schad- und klaglos, sofern die Agentur wegen Rechtsverletzungen aus diesem Vertragsverhältnis von Dritter Seite in Anspruch genommen wird. Eine Haftung für zur Verfügung gestellten Diensten (CMS Content Management Systeme, Mailingsysteme, Software Systeme, Links, etc.) wird gänzlich ausgeschlossen.

14.6 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 



15. Datenschutz


Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Login Daten, Account Daten, Zugangsdaten) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.


16. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.